Ganz Preußen wurde in die so genannten Kantone unterteilt, d. h. in Provinzarten, die für die Rekrutierung von Rekruten für die Armee und deren Zuordnung zu bestimmten Regimenten zuständig waren. Jeder neugeborene männliche Untertan des Königs wurde vom Pfarrer auf eine spezielle Liste gesetzt. Zum Zeitpunkt des Erreichens des Rekrutierungsalters von 20-40 Jahren verfügten die Behörden über eine vollständige Liste der in einem bestimmten Gebiet lebenden Kantonisten. Die überwiegende Mehrheit der Wehrpflichtigen war nicht adliger Abstammung. Auch von der Wehrpflicht gab es viele Ausnahmen, z. B. wegen der Ausbildung der Kantonisten. In einigen Fällen waren auch wirtschaftlich wichtige Provinzen oder bestimmte Städte vollständig von dieser Verpflichtung ausgenommen. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Zugeständnisse wurde die Last des Wehrdienstes in der Praxis hauptsächlich vom ärmeren Teil der Bevölkerung getragen.